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Verwertung von Software

Start date: 07.10.2020
Organizer: HZDR Innovation
Location: Berlin

Eine Veranstaltung im Rahmen der TA-Weiterbildungsreihe

Privat als auch beruflich sind wir weitgehend von Informationstechnologie abhängig. Computerprogramme sind dabei zentrale Bestandteile, indem sie uns wichtige Aufgaben vereinfachen. Dabei gibt es einerseits Bestrebungen zur Monopolisierung von Rechten an Programmen, andererseits zur gezielten Öffnung der Nutzung durch Dritte – Open Source. Auch im Transferalltag von Wissenschaftseinrichtungen gewinnt die Verwertung von Software, also die Lizenzierung von Computerprogrammen und begleitendem Material und damit zusammenhängenden Rechten des geistigen Eigentums, stetig an Bedeutung. Speziell bei der Auslizenzierung von ganzen Technologiebündeln stehen auch Rechte außerhalb von technischen Schutzrechten immer mehr im Vordergrund. Bei unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke können dem Nutzer hohe Schadensersatzforderungen, ggf. auch Geld- oder Haftstrafen drohenIn diesem Seminar befassen sich die Teilnehmer vertieft mit Lizenzmodellen für Computerprogramme und begleitender Dokumentation und lernen zudem Grundlegendes zur Nutzung von Open Source-Software. 

Inhalt der Veranstaltung 

Das Seminar baut auf dem Grundlagenseminar auf. Es setzt damit ausreichende urheberrechtliche Kenntnisse (insbes. betr. §§ 69a ff, 87a ff UrhG) voraus. Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse im Zusammenhang mit der Lizenzierung von Computerprogrammen und begleitendem Material einschließlich der Lizenzierung bzw. Einbindung von Open Source. Ferner werden Grundzüge der Vertragsgestaltung besprochen sowie die Grundlagen des Handels mit gebrauchter Software. Es werden zahlreiche Beispiele aus der Praxis erörtert. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, von ihnen etwa erwogene Lizenzmodelle zu diskutieren. 

Zielgruppe 

Dieses Kompaktseminar richtet sich an Mitarbeiter in Hochschulen und Forschungseinrichtungen, insbesondere an Juristen, IP-Manager, Transfermanager sowie Start-up-Manager, jeweils mit Erfahrungen im Software- und sonstigen Urheberrecht bzw. im Datenbank- und Know-how-Schutz. Der Kurs ist jedoch auch für Teilnehmer geeignet, die nicht den Einstiegskurs besucht haben. 

Zertifizierung 

Dieses Seminar ist ATTP zertifiziert, so dass Sie nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs 6 Credit Points erhalten. Bei Erreichen einer ausreichenden Anzahl an Credit Points ermöglicht dies den Teilnehmern die Zertifizierung als RTTP (Registered Tech Transfer Professional). 

Referent: RA Prof. Klaus Gennen 

RA Prof. Klaus Gennen ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und für Arbeitsrecht. Er ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB und in seiner Eigenschaft als externer Datenschutzbeauftragter Geschäftsführer der LLR Data Security and Consulting GmbH. Prof. Gennen lehrt als ordentlicher Professor (Teilzeit) an der TH Köln, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, in einem Masterstudiengang zu den Themenbereichen Softwareurheberrecht, Informationstechnologierecht und Internetrecht. Er berät seit über 25 Jahren Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen und die öffentliche Hand zum erfolgreichen Schutz sowie der Verwertung von geistigem Eigentum, insbesondere Software und technischen Erfindungen. 

 

 

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